Inhalt

Text gilt ab: 14.12.2013

3. Datensatz und Datenaustausch

3.1 

Die für die Erfassung, Speicherung und Auswertung zulässigen Personal- und Stellendaten sind in der jeweils gültigen Fassung der als Anlage beigefügten Verfahrensbeschreibung für VIVA-PSV zur datenschutzrechtlichen Freigabe nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) abschließend aufgeführt.

3.2 

Die in dem Verfahren VIVA-PSV gespeicherten Daten werden mit Daten aus anderen EDV-Verfahren nur verknüpft, wenn hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit den Hauptpersonalvertretungen getroffen wurde oder diese ausdrücklich zugestimmt haben.