Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2013

1. Ziele des Betriebspraktikums

Die Zielsetzung des Betriebspraktikums ergibt sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Mittelschule. Das Betriebspraktikum soll die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zur Wirtschafts- und Arbeitswelt um Erfahrungen vor Ort erweitern und sie bei ihrer Berufswahl unterstützen. Es dient der Überprüfung, Vertiefung und Ergänzung der im Unterricht und bei Betriebserkundungen erworbenen Kenntnisse und Einsichten. Durch eigenes Arbeiten und Mitarbeiten, Erleben und gezieltes Beobachten sowie durch Aufnahme dargebotener Informationen sollen die Schülerinnen und Schüler zum ersten Mal erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein. Sie sollen am Arbeitsplatz Anforderungen einzelner Berufe im Rahmen des betreffenden Berufsfeldes kennenlernen und ihre Vorstellungen und Voraussetzungen hinsichtlich der eigenen Berufswahl anhand der beruflichen Wirklichkeit überprüfen. Die dabei gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen sollen auch den Mitschülerinnen und Mitschülern mitgeteilt werden und dadurch der gesamten Klassengemeinschaft dienen. Das Betriebspraktikum stellt weder eine berufliche Eignungsfeststellung dar, noch dient es der Stellenvermittlung; der Abschluss eines Ausbildungsvertrages während des Betriebspraktikums ist jedoch nicht ausgeschlossen.