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Text gilt ab: 04.08.2022

4. Sonderregelungen

In Bayern werden über die Empfehlungen der STIKO hinaus – entsprechend den Anwendungsgebieten der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes und nach individueller Nutzen-Kosten-Abwägung durch den behandelnden Arzt – folgende Schutzimpfungen öffentlich empfohlen:

4.1 

Schutzimpfung gegen Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) ohne geographische Einschränkung

4.2 

Schutzimpfung gegen Influenza ohne Altersbegrenzung

4.3 

Schutzimpfung Hepatitis A und B ohne Altersbegrenzung bei begründeter Impfindikation

4.4 

Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) ohne Altersbegrenzung bei begründeter Impfindikation

4.5 

Schutzimpfung gegen Masern ohne Altersbegrenzung bei begründeter Impfindikation

4.6 

Schutzimpfung gegen Varizellen ohne Altersbegrenzung bei begründeter Impfindikation.