Text gilt ab: 15.11.2023
6.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 28. November 2012 (KWMBl S. 403) tritt mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft.