Text gilt ab: 15.11.2023

6.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 28. November 2012 (KWMBl S. 403) tritt mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft.