Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2018

2. Einsatz von KIBBS im Krisenfall

2.1 KIBBS als staatliches Unterstützungssystem im Krisenfall

Um den staatlichen Schulen eine zuverlässige notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement bieten zu können, bilden speziell fortgebildete staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten das „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen “ (KIBBS). Für die Leitung der regionalen KIBBS-Gruppen beauftragt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus je Regierungsbezirk ein KIBBS-Mitglied als Regionalkoordinator und zwei der Regionalkoordinatoren mit der Aufgabe der Landeskoordination. Die Regionalkoordinatoren werden für die Tätigkeit im Rahmen der Krisenintervention derjenigen staatlichen Schulberatungsstelle zugeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich sie tätig sind.

2.2 Anforderung eines KIBBS-Teams im Krisenfall

Der Einsatz von KIBBS hat Angebotscharakter. KIBBS unterstützt die betroffenen Schulen und die zuständige Einrichtung der Schulaufsicht bei der Einschätzung einer Krisensituation und der zu ihrer Bewältigung notwendigen Maßnahmen. Ein Einsatz von KIBBS vor Ort erfolgt dann, wenn und so lange eine betroffene Schule dies wünscht oder wenn die zuständige Einrichtung der Schulaufsicht dies nach Lage des Einzelfalles für angezeigt hält.
Die Anforderung eines KIBBS-Teams erfolgt im Krisenfall durch die Schulleitung der betroffenen Schule selbst
direkt beim zuständigen Regionalkoordinator (Kontaktdaten liegen allen Schulen vor) oder
bei der örtlich zuständigen Schulaufsicht, die dann den Regionalkoordinator bzw. bei dessen Verhinderung die staatliche Schulberatungsstelle informiert.
Bei einem so genannten Großschadensereignis „mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden “ (DIN 13050:2009-02 Rettungswesen – Begriffe; 2009) beauftragt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen der beiden Landeskoordinatoren mit der Zusammenstellung einer geeigneten Einsatzgruppe.

2.3 Aufgaben von KIBBS beim Kriseneinsatz

Schwerpunkte der Tätigkeit von KIBBS sind unter anderem:
Beratung des schulischen Krisenteams zum psychologischen Umgang mit Krisenfällen
notfallpsychologische Erstversorgung von Betroffenen, in Einzelfällen auch eine längerfristige Betreuung im Rahmen der Krisenintervention
Beratung der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Verwaltungskräfte und des weiteren Schulpersonals, um die schulischen Abläufe zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit der Schule möglichst schnell wieder herstellen zu können
bei Bedarf Coaching von schulischen Führungskräften
Durchführung von Informationsveranstaltungen, um allen betroffenen Personengruppen die Verfahrensweise und den Umgang mit psychischen Belastungen in Krisensituationen zu erläutern (Psychoedukation)
Unterstützung der Schule bei der Elternarbeit im Rahmen eines Krisenfalls
bei Bedarf Vermittlung einer fachgerechten ärztlichen und gegebenenfalls psychotrauma-therapeutischen Behandlung
Nachbetreuung von direkt und indirekt betroffenen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Verwaltungskräften, des weiteren Schulpersonals und der Eltern in Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulberatungsstelle und dem schulischen Krisenteam (Nachsorge)
Im Falle von Gewaltdrohungen an Schulen bieten KIBBS-Mitglieder – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei – der Schulleitung Hilfen zur Einschätzung der Gefährdung und der Wirksamkeit von Handlungsstrategien und deren Umsetzung an. KIBBS-Mitglieder können auch zu psychologischen Gesprächen mit Bedrohern und Bedrohten herangezogen werden.
Im Kriseneinsatz arbeitet KIBBS grundsätzlich mindestens im Tandem und wird vom Krisenteam der Schule unterstützt.

2.4 Verantwortlichkeiten im Einsatz

Der Regionalkoordinator – bzw. bei einem Großschadensereignis der beauftragte Landeskoordinator – hat im Kriseneinsatz die fachliche Leitung für die Arbeit der KIBBS-Mitglieder und der in den Kriseneinsatz mit einbezogenen weiteren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Im Rahmen des Kriseneinsatzes ist der Regionalkoordinator bzw. der Landeskoordinator mit seinem Team der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der betroffenen Schule unterstellt. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter setzt sich bei psychologischen Fragen zum Vorgehen im Bereich des Krisenmanagements und der Notfallpsychologie mit dem Regional- bzw. dem Landeskoordinator ins Benehmen.