Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2013

3. Anforderungen an Naturwaldreservate

3.1 

1Naturwaldreservate sollen die in Bayern vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften mit ihren typischen Standorten und Lebensgemeinschaften repräsentieren. 2Sie umfassen damit sowohl flächig verbreitete, als auch seltene, naturnahe Waldlebensräume.

3.2 

Sie sollen hinsichtlich Flächenausformung, Lage und Größe so beschaffen sein, dass sie von Randwirkungen wenig beeinflusst werden und ihre Aufgaben und Ziele erreicht werden können.

3.3 

In begründeten Fällen, z.B. bei sehr hoher Bedeutung der betreffenden Waldfläche für die Biodiversität, können Naturwaldreservate zum Zweck der Vernetzung von Lebensräumen ausgewiesen werden.

3.4 

Sie sollen bereits bei der Ausweisung hinsichtlich Baumartenzusammensetzung und Struktur einen weitgehend naturnahen Zustand aufweisen.