Text gilt ab: 01.08.2013
2.
Naturwaldreservate dienen insbesondere dazu,
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- die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften Bayerns landesweit in ihrer Struktur und Dynamik zu repräsentieren und die biologische Vielfalt auf Dauer zu sichern,
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- durch die waldkundliche und waldökologische Forschung Erkenntnisse für eine naturnahe Waldbehandlung zu gewinnen und als lokale Weiserflächen Hinweise für den praktischen Waldbau zu geben,
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- der wissenschaftlichen Grundlagenforschung Referenzflächen für naturnahe, weitgehend unbeeinflusste Waldlebensgemeinschaften zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus
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- zur forstlichen Umweltbildung (Waldpädagogik) und zum Naturerlebnis der Waldbesucher beizutragen.