Inhalt

Text gilt ab: 30.07.2013

2. Anwendung

Die TP D-StB 12 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die TP D-StB 12 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.