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Text gilt ab: 01.08.2013
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Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille Innere Sicherheit

AllMBl. 2013 S. 311


1132-I
Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille Innere Sicherheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 9. Juli 2013 Az.: FH5-0135.43-0
1. Der Staatsminister des Innern ehrt Persönlichkeiten, die sich langjährige bzw. nachhaltige Verdienste um die Innere Sicherheit in Bayern erworben haben, durch eine Medaille. Sie trägt den Namen „Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit“.
2. Die Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit trägt auf der Vorderseite einen Strahlenstern sowie Wappen mit Rauten mit der Umschrift „BAYERISCHE STAATSMEDAILLE INNERE SICHERHEIT“ und auf der Rückseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „DER BAYERISCHE STAATSMINISTER DES INNERN“. Sie hat einen Durchmesser von 50 mm von Spitze zu Spitze des Sterns und besteht aus Feinsilber.
3. Die Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit wird nur in einer Stufe verliehen.
4. Mit der Bayerischen Staatsmedaille Innere Sicherheit werden jährlich bis zu 15 Persönlichkeiten ausgezeichnet.
5. Die Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung. Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
6. Die Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit wird zusammen mit einer Anstecknadel verliehen.
7. Die Bayerische Staatsmedaille Innere Sicherheit und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Empfängers über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und gleichzeitig mit Medaille und Anstecknadel ausgehändigt.
8. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor