Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2013

7. Besondere Verpflichtungen des Förderlehreranwärters oder der Förderlehreranwärterin

7.1 

Jeder Seminarteilnehmer und jede Seminarteilnehmerin hat sich in angemessener Weise auf die Seminartage vorzubereiten. Der Seminarteilnehmer oder die Seminarteilnehmerin erstellt über jede Unterrichtswoche einen Tätigkeitsnachweis in Form eines Wochenplans. Dieser ist dem zuständigen Seminarleiter oder der Seminarleiterin bei Schulbesuchen vorzulegen. Am Ende des Seminarjahres stellt der Seminarleiter oder die Seminarleiterin im Seminarbogen aktenkundig fest, ob der Tätigkeitsnachweis ordnungsgemäß geführt worden ist.

7.2 

Die abzuleistenden Hospitationsstunden sind vor allem in den Klassen abzuleisten, aus denen sich die Fördergruppen zusammensetzen. Im Rahmen der Hospitation kann bis zu drei Unterrichtsstunden eigenverantwortlich hospitiert werden. Über die ordnungsgemäße Durchführung der Hospitation führt der Seminarteilnehmer oder die Seminarteilnehmerin einen Hospitationsnachweis. Er dient dem Seminarleiter oder der Seminarleiterin am Ende des Schuljahres als Grundlage für einen Vermerk im Seminarbogen über die ordnungsgemäße Ableistung der Hospitation.

7.3 

Die Förderlehreranwärter und Förderlehreranwärterinnen fertigen im ersten Seminarjahr drei, im zweiten Seminarjahr zwei besondere Unterrichtsvorbereitungen an. In diesen Arbeiten sind jeweils drei Fördereinheiten bzw. Unterrichtseinheiten mit Differenzierungsgruppen in Kooperation mit Lehrkräften (s. Dienstanweisung für den Einsatz von Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen, KMBek vom 18. August 1998 (KWMBl I S. 464) Punkt 2.1) darzustellen. Die schriftlichen Darstellungen werden in Anwesenheit des Seminarleiters oder der Seminarleiterin praktisch erprobt.
Schwerpunkte dieser schriftlichen Darstellung sind:
Hinweise zur jeweiligen Schülergruppe
diagnosefundierte Aussagen zu individuellen Kompetenzen, auch in den Bereichen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten
Förderpläne
Begründung und Ziele der individuellen Fördermaßnahmen
Sachanalysen
Bezüge zum amtlichen Lehrplan und den Bildungsstandards
didaktisch-methodische Begründung und Darstellung der Fördereinheiten

7.4 

Die Seminarteilnehmer und Seminarteilnehmerinnen haben sich nachweislich auf ihren Unterricht vorzubereiten. Diese Unterrichtsvorbereitungen sind beim Schulbesuch dem Seminarleiter oder der Seminarleiterin vorzulegen.