Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2013

6. Sprecher oder Sprecherin der Förderlehreranwärter oder Förderlehreranwärterinnen

6.1 

Die Förderlehreranwärter und Förderlehreranwärterinnen eines Seminars wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer eines Seminarjahres einen Seminarsprecher oder eine Seminarsprecherin und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

6.2 

Die Wahlen werden jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres abgehalten. Sie erfolgen schriftlich und geheim. Die Wahlen sind nur zulässig, wenn mindestens drei Viertel der Wahlberechtigten anwesend sind. Eine Abwahl ist nur einmal während eines Seminarjahres und mit mindestens zwei Drittel Mehrheit der Wahlberechtigten zulässig. Rücktritt oder Abwahl bedingen eine Neuwahl innerhalb von vier Wochen.