Text gilt ab: 01.01.2013

Anlagen 

Anlage 1: Zeugnis über den Erwerb des Latinums nach Besuch des Pflichtunterrichts im Fach Latein
Anlage 2: Zeugnis über den Erwerb des Latinums über eine Ergänzungsprüfung
Anlage 3: Zeugnis über den Erwerb von gesicherten Kenntnissen in Latein