Text gilt ab: 01.01.2013

10. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums nach Besuch des Pflichtunterrichts im Fach Latein
Anlage 2:
ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums über eine Ergänzungsprüfung
Anlage 3:
ZEUGNIS über den Erwerb von gesicherten Kenntnissen in Latein