Text gilt ab: 01.01.2013
10.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
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ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums nach Besuch des Pflichtunterrichts im Fach Latein
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Anlage 2:
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ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums über eine Ergänzungsprüfung
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Anlage 3:
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ZEUGNIS über den Erwerb von gesicherten Kenntnissen in Latein
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