Text gilt ab: 01.01.2013

6. Nachweis

6.1. 

Bei Schülerinnen und Schülern erfolgt die Bestätigung über den Nachweis des Latinums bzw. Graecums bzw. gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) in der Regel im Abiturzeugnis. Bei Schülerinnen und Schülern öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien erfolgt die Bestätigung zusätzlich noch im Jahreszeugnis der jeweiligen Jahrgangsstufe, in der die entsprechenden Anforderungen erfüllt wurden.
Wird die Schule vor Erwerb des Abiturs verlassen, so erfolgt die Bestätigung im zuletzt erteilten Jahreszeugnis oder nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster (vgl. Anlage 1 bzw. 3).
Andere Niveaustufen als Latinum, Graecum oder gesicherte Kenntnisse in Latein werden nur auf Antrag mit gesonderter Bescheinigung bestätigt.

6.2. 

Bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt die Bestätigung nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster (vgl. Anlage 2 bzw. 3).