Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013

1. Definition

Hinsichtlich des Nachweises von Sprachkenntnissen in Latein bzw. Griechisch sind folgende Niveaustufen zu unterscheiden:
Latinum bzw. Graecum,
Ausreichende Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie,
Gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch,
Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch.
Jede der genannten Niveaustufen für Sprachkenntnisse in Latein bzw. Griechisch schließt die jeweils nachgenannten Niveaustufen ein.

1.1 Latinum bzw. Graecum

1.1.1 

Mit der Zuerkennung des Latinums wird gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder („Vereinbarung über das Latinum und das Graecum “ vom 22. September 2005) die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Cicero-Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Der Nachweis des Latinums schließt den Nachweis Ausreichender Kenntnisse in Latein für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie, den Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) sowie den Nachweis von Kenntnissen in Latein ein.

1.1.2 

Mit der Zuerkennung des Graecums wird gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder („Vereinbarung über das Latinum und das Graecum “ vom 22. September 2005) die Fähigkeit bestätigt, griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Platon-Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Der Nachweis des Graecums schließt den Nachweis Ausreichender Kenntnisse in Griechisch für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie, den Nachweis gesicherter Kenntnisse in Griechisch sowie den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch ein.

1.2 Ausreichende Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie

Mit der Zuerkennung Ausreichender Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie wird die Fähigkeit bestätigt, für das Studium der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie relevante lateinische bzw. griechische Originaltexte in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Der Nachweis Ausreichender Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch für Studierende der Katholischen bzw. Evangelischen Theologie schließt den Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch sowie den Nachweis von Kenntnissen in Latein bzw. Griechisch ein.

1.3 Gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch

1.3.1 

Mit der Zuerkennung gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) wird die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen (z.B. Cäsar, Nepos) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Der Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) schließt den Nachweis von Kenntnissen in Latein ein.

1.3.2 

Mit der Zuerkennung gesicherter Kenntnisse in Griechisch wird die Fähigkeit bestätigt, griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen (z.B. Xenophon) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Der Nachweis gesicherter Kenntnisse in Griechisch schließt den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch ein.

1.4 Kenntnisse in Latein bzw. Griechisch

1.4.1 

Mit der Zuerkennung von Kenntnissen in Latein wird die Fähigkeit bestätigt, Texte, wie sie üblicherweise nach drei Jahren Unterricht in der ersten oder zweiten Fremdsprache Latein in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.

1.4.2 

Mit der Zuerkennung von Kenntnissen in Griechisch wird die Fähigkeit bestätigt, Texte, wie sie üblicherweise nach zwei Jahren Unterricht in der dritten Fremdsprache Griechisch in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.