Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2013

3. Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung

3.1 Sensibilisierung der Bevölkerung

1Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Waldbrandgefahr ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Verhinderung von Waldbränden. 2Die Bayerische Forstverwaltung klärt im Rahmen ihrer Dienstaufgaben (Art. 28 BayWaldG) die Bevölkerung über die Gefährdung des Waldes durch Feuer auf. 3Der Deutsche Wetterdienst stellt hierfür der Bayerischen Forstverwaltung aktuelle Informationen zur Verfügung.

3.2 Waldumbau

1Laubbaumreiche Mischwälder sind weitaus weniger waldbrandgefährdet als reine Nadelwälder. 2Der Umbau von nicht standortgemäßen Nadelwäldern in laubbaumreiche Mischwälder ist somit auch ein Baustein für die langfristige Waldbrandvorsorge.