Inhalt

Text gilt ab: 30.04.2013

1. Allgemeines

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/2003 vom 7. März 2003 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Umstellung auf europäische Regelungen im Brücken- und Ingenieurbau bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der aktuellen DIN-Fachberichte 101 bis 104, Ausgabe März 2009, erfolgte mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2009 vom 5. Juni 2009, das mit der Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31. Mai 2010 (AllMBl S. 173) eingeführt worden ist.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/2003 erfolgte die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes in der Vornormfassung auf der Basis der DIN-Fachberichte 101 bis 104.
Nach dem Vorliegen der endgültigen Eurocodes (EN) und der zugehörigen Nationalen Anhänge (NA) kann nun die Umstellung auf die Eurocodes für Brücken erfolgen.