Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2018
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Ehrenzeichen der katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

2.1  Dienstzeitauszeichnungen (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 FwHOEzG)

2.1.1  Anrechenbare Dienstzeit

Als anrechenbare Dienstzeit gilt die Zeit der Dienstleistung als aktives Mitglied bei einer der in Art. 1 Nrn. 2 und 3 FwHOEzG genannten Organisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und THW). Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können.
Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheitszeit gelten nicht als Unterbrechung.

2.1.2  Vorlage der Vorschläge

2.1.2.1 

Vorschläge auf Verleihung der Dienstzeitauszeichnung sind jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober von der jeweiligen Organisation, bei der die oder der zu Beleihende ehrenamtlichen Dienst verrichtet, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

2.1.2.2 

Das Vorschlagsrecht ist von der jeweiligen Organisation zu regeln.

2.1.2.3 

Die Organisationen übermitteln den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden die für einen Verleihungstermin gesammelten Daten in einer Exceldatei (deren Gliederung und Reihenfolge dem Muster der Anlage 2 entsprechen muss). In einem zugehörigen Anschreiben, das zusammen mit der Exceldatei elektronisch übermittelt wird, ist zu bestätigen, dass die zurückgelegten Dienstzeiten der Vorgeschlagenen überprüft wurden und keine Ausschließungsgründe nach Art. 2 Abs. 3 FwHOEzG vorliegen.
Die Datensätze sind dabei wie folgt aufgebaut:
Feldname
M/W
nur M oder W
Name
ggf. vor Namen Adelstitel einfügen
Vorname
Titel
nur akadem. Grade, die in der Urkunde erscheinen sollen
Straße
einschließlich Hausnummer
PLZ
Wohnort (Ortsteil)
erscheint in der Urkunde als Wohnort; leer, falls mit Postort gleich
Ort (Postanschrift)
Dienstzeit
25, 40 oder 50
Geburtsdatum
Format TT.MM.JJJJ
KVB-Name
Regierungsbezirk

2.1.3  Vorschläge außerhalb der regelmäßigen Termine

Sollen Dienstzeitauszeichnungen außerhalb der regelmäßigen Termine (Nr. 2.1.2.1) zu bestimmten Anlässen verliehen werden, sind sie so rechtzeitig einzureichen, dass sie acht Wochen vor dem gewünschten Verleihungszeitpunkt der Kreisverwaltungsbehörde vorliegen.

2.2  Steckkreuz für besondere Verdienste (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 FwHOEzG)

2.2.1  Voraussetzung für die Auszeichnung

Das Steckkreuz wird nur für besondere Verdienste um die jeweilige Hilfsorganisation verliehen. Diese besonderen Verdienste sind daher in den Verleihungsvorschlägen ausführlich zu schildern. Mit dem Steckkreuz sollen vor allem Personen geehrt werden, die sich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz besonders einsatzfreudig und engagiert verhalten haben. Langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutz allein reicht nicht aus. Bei der Würdigung der Verdienste ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Höchstzahl je Organisation wird vom Staatsministerium des Innern und für Integration festgelegt; sie orientiert sich an der Zahl der aktiven Dienstleistenden je Organisation. Für die Ermittlung der Höchstzahl kann jährlich für je 10.000 aktive Dienstleistende ein Vorschlag erstellt werden. Organisationen unter 10.000 Dienstleistenden können grundsätzlich jährlich einen Vorschlag erstellen. Bei mehr als 10.000 Dienstleistenden wird nach sich ergebenden Dezimalstellen nach mathematischen Regeln auf- bzw. abgerundet.

2.2.2  Vorlage der Vorschläge

Vorschläge auf Auszeichnung mit dem Steckkreuz werden nur durch die Präsidentin/den Präsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes bzw. durch die Landesvorsitzenden bzw. die Landesbeauftragten dem Staatsministerium des Innern und für Integration zu den unter Nr. 2.1.2.1 genannten Terminen vorgelegt. Nr. 2.1.3 gilt entsprechend.
Jeder Auszeichnungsvorschlag muss außer den Personalien (Vor- und Zuname, Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort, Hauptwohnung) eine eingehende Schilderung der besonderen Verdienste um die Organisation enthalten. Mit jedem Auszeichnungsvorschlag ist die aktuelle Zahl der aktiven Dienstleistendender jeweiligen Organisation mitzuteilen.

2.3  Aushändigung der Ehrenzeichen

2.3.1 

Die Dienstauszeichnungen und Urkunden werden durch die Landräte/Oberbürgermeister oder die von ihnen Beauftragten ausgehändigt.

2.3.2 

Das Steckkreuz für besondere Verdienste wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

2.3.3 

Die Dienstzeitauszeichnungen dürfen auch in verkleinerter Ausführung in Form einer Anstecknadel mit oder ohne Bandschnalle getragen werden. Die verkleinerten Ausführungen können sich die Beliehenen auf eigene Kosten beschaffen.