Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014

13. Zeugnisse, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

13.1 

Die Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg stellt gemäß § 23 FakO Jahreszeugnisse aus. Dabei werden die an der Evangelischen Hochschule Nürnberg erbrachten Leistungen innerhalb der Kooperationsmodule den einzelnen Fächern der Stundentafel (Anlage) der Fachakademie für Heilpädagogik zugeordnet.

13.2 

Bei Bestehen der Abschlussprüfung für Heilpädagogen nach § 66 Abs. 8 und 9 FakO erhalten die Studierenden ein Abschlusszeugnis gemäß § 66 Abs. 10 FakO nach dem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus herausgegebenen Muster. Auf einem Beiblatt zu dem Abschlusszeugnis ist auf den Schulversuch wie folgt hinzuweisen: „Die Ausbildung erfolgte im Schulversuch ,Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang‘ nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. Januar 2013 (KWMBl S. 69) in der jeweils gültigen Fassung. “

13.3 

Mit dem Abschlusszeugnis der Fachakademie für Heilpädagogik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin “ oder „Staatlich anerkannter Heilpädagoge “ zu führen.