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Text gilt ab: 01.08.2014

11. Wiederholen der Jahrgangsstufe

Studierende, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die bisher besuchte Jahrgangsstufe der Fachakademie für Heilpädagogik wiederholen. Sollte die besuchte Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg die kombinierte Ausbildung nicht mehr anbieten, ist sicherzustellen, dass die in der kombinierten Ausbildung befindlichen Studierenden ihre Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg abschließen können.