Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014

10. Leistungsnachweise

10.1 

Leistungsnachweise, die im Rahmen des dualen Bachelorstudiengangs an der Evangelischen Hochschule Nürnberg erbracht werden, können teilweise oder vollständig gleich einem schulischen Leistungsnachweis bei der Bildung der Jahresfortgangsnoten berücksichtigt werden, wenn sie inhaltlich den geforderten Leistungsnachweisen an der Fachakademie für Heilpädagogik entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Klausuren und Kurzarbeiten schriftlich zu erbringende Leistungsnachweise darstellen. Die Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg stellt sicher, dass – bezogen auf den dualen Bachelorstudiengang – bei den Studierenden jeweils die gleichen während des Studiums erbrachten schriftlichen Leistungsnachweise angerechnet werden.

10.2 

Die Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg übernimmt die Noten der im Rahmen des Bachelorstudiengangs erbrachten schriftlichen Leistungsnachweise an der Hochschule nach folgendem Muster:
Note der Hochschule
Note an der Fachakademie
1,0
1,3
1
1,7
2,0
2,3
2
2,7
3,0
3,3
3
3,7
4,0
4,3
4
4,7
5,0
5,3
5
5,7
6,0
6
Die Notenstufen 4,7 bis 6,0 der vorstehenden Tabelle finden nur für den Fall Anwendung, dass die Evangelische Hochschule Nürnberg entsprechende Noten ausweist.

10.3 

Leistungsnachweise, die die Evangelischen Hochschule Nürnberg erhebt und die auf die Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik angerechnet werden, werden auch im Falle des Nichtbestehens ungeachtet dessen, dass die Studierenden die Möglichkeit haben, den Leistungsnachweis an der Hochschule zu wiederholen, angerechnet. D. h. ein Leistungsnachweis, den Studierende an der Hochschule nicht bestanden haben, geht an der Fachakademie mit der Note 5 bzw. 6 in die Bewertung der Leistungen ein, selbst wenn bei der Wiederholung der Leistungsnachweise an der Hochschule eine bessere Note erzielt wird.