Text gilt ab: 01.01.2013
§ 9
Der Wissenschaftliche Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a)
- Beratung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte bei der langfristigen Forschungs- und Entwicklungsplanung sowie der nationalen und internationalen Kooperation
- b)
- Regelmäßige Begutachtung der Arbeitseinheiten des Zentralinstituts für Kunstgeschichte im Dialog mit der Leitung und den wissenschaftlichen Mitarbeitern
- c)
- Berichterstattung über die Bewertung nach Buchst. b an das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- d)
- Unterstützung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei der Auswahl des Direktors/der Direktorin des Zentralinstituts
- e)
- Stellungnahme zum Jahresbericht
- f)
- Stellungnahme zu Programm und Haushaltsplanung
- g)
- Anregung für Änderungen der Ordnung des Zentralinstituts für Kunstgeschichte.