Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013

§ 1 

(1) Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München (Zentralinstitut für Kunstgeschichte) ist eine staatliche Anstalt und untersteht dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
(2) 1Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte ist eine Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Geschichte der Kunst. 2Es soll in Veranstaltungen über den Fortgang der Forschungen unterrichten und an der Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses mitwirken.