Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2013

1. Allgemeines

1.1 

Die Bayerischen Landeskraftwerke sind ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern nach Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) mit Sitz in Nürnberg.

1.2 

Zu den Bayerischen Landeskraftwerken gehört der 100-%-Anteil des Freistaates Bayern an der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH.

1.3 

Die Bayerischen Landeskraftwerke übernehmen die mit dem Anteil des Freistaates Bayern verbundenen administrativen Aufgaben, wie das Aufstellen von Wirtschaftsplänen, Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten.

1.4 

Die staatlichen Wasserspeicher dienen vorrangig wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen. Soweit ökologische und ökonomische Belange es erlauben, werden die Speicher auch zur Stromerzeugung genutzt. Die Stromerzeugung hat sich den wasserwirtschaftlichen Zielen, insbesondere dem Hochwasserschutz und der Niedrigwasseraufhöhung, unterzuordnen.

1.5 

Die Bayerischen Landeskraftwerke unterstehen der Aufsicht des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.