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TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

7.   Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei Ziegen

Die Durchführung der Leistungsprüfungen erfolgt gemäß Anlage 1 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzung bei Schafen und Ziegen vom 16. Mai 1991 (BGBl I S. 1126). Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Prüfungen ergeben sich aus der Anlage zu § 1 BayTierZV.

7.1   Milchleistungsprüfung

Das Prüfungsjahr umfasst 365 Tage und beginnt am 1. Januar. Der Abstand zwischen zwei Einzelprüfungen (Prüfungszeitraum) beträgt etwa 30 Tage.
In einer Laktation werden mindestens acht Einzelprüfungen durchgeführt.
Die Milchmenge wird nach den international anerkannten Prüfverfahren (A- oder B-Kontrolle) ermittelt.
Aus den Leistungen in den Prüfungszeiträumen sind für jede einzelne Ziege zu berechnen:
Die 240-Tage-Leistung: Sie ist die Leistung vom Tage nach dem Lammen bis zum Ende des letzten Prüfungszeitraumes dieser Laktation, sie umfasst mindestens 200 Laktationstage und dauert längstens bis zum Ablauf des 240. Laktationstages; anzugeben sind die Ordnungszahl der Laktation und die Anzahl der Laktationstage.
Zusätzlich können berechnet werden:
Die Jahresleistung: Sie ist die Leistung einer Ziege in einem Prüfungsjahr;
Die Lebensleistung: Sie ist die Leistung vom Tage nach dem ersten Lammen bis zum Ende des letzten abgeschlossenen Prüfungsjahres, bei abgegangenen Ziegen bis zum Abgangstag;
Die mittlere Jahresleistung: Sie ist die durchschnittliche Leistung mehrerer Prüfungsjahre und wird berechnet, indem die Lebensleistung durch die im betreffenden Zeitraum vergangenen Tage dividiert und das Ergebnis mit 365 multipliziert wird. Voraussetzung für ihre Berechnung ist, dass mindestens zwei Laktationen abgeschlossen und nach dem ersten Lammen mindestens 730 Tage vergangen sind.

7.2   Eigenleistungsprüfung auf Fleischleistung im Feld

Zur Ermittlung der täglichen Gewichtszunahme werden die Kitze nach der Geburt und im Alter von 42 Tagen im Züchterbetrieb gewogen. Zur Ermittlung der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme wird vom Prüfgewicht das Geburtsgewicht abgezogen und durch die Anzahl der Prüfungstage dividiert.
Die Bemuskelung wird bei der Bewertung nach dem Neuner-Notensystem (9 = beste Note) bewertet und die Abweichung zum Vergleichsdurchschnitt 5 festgestellt.

7.3   Zuchtleistungsprüfung in Zuchtbetrieben

Alle Kitze sind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt unverwechselbar zu kennzeichnen.
Bei der Geburt ist die Zahl und das Geschlecht der lebend geborenen Kitze sowie der Ablammtag festzustellen.

7.4   Beurteilung funktionaler Merkmale und ggf. Beurteilung der Wollqualität

Die Beurteilung wird nach dem Neuner-Notensystem (9 = beste Note) durchgeführt, wobei anzustreben ist, dass der Mittelwert aller bewerteten Tiere annähernd bei der Note 5 liegt (= Vergleichsdurchschnitt).

7.5   Zuchtwertschätzung

Zur Berechnung des Gesamtzuchtwertes bei Ziegen werden
bei der Zuchtrichtung Milch die Zuchtwertteile Milchleistung und Zuchtleistung,
bei der Zuchtrichtung Fleisch die Zuchtwertteile Fleischleistung und Zuchtleistung,
bei der Zuchtrichtung Wolle neben der Fleisch- und Zuchtleistung auch der Zuchtwertteil Wollqualität herangezogen.

7.5.1   Milchleistung

Maßstab für den Zuchtwertteil Milchleistung ist die Abweichung der aktuellen 240-Tage-Leistung der zusammengefassten Milchfett- und Milcheiweißmenge zum Vergleichsdurchschnitt. Liegen mehr als drei 240-Tage-Leistungen vor, ist die dritte oder vierte Leistung heranzuziehen.

7.5.2   Fleischleistung

Der Zuchtwertteil Fleischleistung errechnet sich aus der Abweichung der täglichen Zunahme zum Vergleichsdurchschnitt. Die Bemuskelung wird berücksichtigt durch Angabe der Abweichung der Bemuskelungsnote zum Vergleichsdurchschnitt.

7.5.3   Zuchtleistung

Für den Zuchtwertteil Zuchtleistung wird die Abweichung der Anzahl lebend geborener Kitze, bezogen auf Zuchtjahr und Zuchttier zum jeweiligen Vergleichsdurchschnitt angegeben.

7.5.4   Wollqualität

Die Wollqualität bei Ziegen der Zuchtrichtung Wolle wird berücksichtigt, indem die Abweichung vom Vergleichsdurchschnitt angegeben wird.