Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2012
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Teil 3 
Schlussbestimmungen

20. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft. Sie gilt erstmals für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Zertifizierung im Schuljahr 2012/13. Sie gilt außerdem für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits früher Prüfungsteile abgelegt und nicht bestanden haben und ab dem Schuljahr 2012/13 zur Wiederholung der Zertifizierung antreten.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin