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Text gilt ab: 01.10.2012
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Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen

KWMBl. 2012 S. 253


2230.1.1.1.2.4-K
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 9. August 2012 Az.: III.5-5 O 4207-6a.74 115
Für eine ganztägige schulische Bildung, Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler können gemäß Art. 6 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) offene und gebundene Ganztagsangebote eingerichtet werden. Zum quantitativen Ausbau kommt die qualitative Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen als weiterer gleichbedeutender Handlungsschwerpunkt hinzu. Die Schulen, die bereits ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot führen, haben sich dieser Aufgaben schon bisher mit großem Engagement angenommen. Schulen und Schulaufsicht verfolgen dabei gemeinsam das Ziel, die Qualität der Ganztagsangebote zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierzu erlässt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ergänzend folgende Richtlinien: