Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2012

3. Aufsichts- und Qualitätsmanagement für offene und gebundene staatliche Ganztagsschulen

3.1 Aufgaben der Schulen und der Schulaufsicht

Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihres Ganztagsangebots ist Aufgabe jeder Ganztagsschule. Die Schulen werden dabei durch die jeweils zuständige Schulaufsicht unterstützt, zu deren Aufgaben die Qualitätssicherung und Beratung gehören.
Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards für offene und gebundene Ganztagsschulen wird ab dem 1. Februar 2013 an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet.

3.2 Selbsteinschätzung der Schulen, Bilanzberichte

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt. Die Bilanzberichte sind als Selbsteinschätzungsberichte konzipiert, die es den Ganztagsschulen erlauben, ihren jeweiligen Entwicklungsstand zu dokumentieren. Sie werden auf der Internetseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem Pfad http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ganztagsschule.html bereitgestellt. Berichte sind in der Regel neun Monate nach Einrichtung des Ganztagsangebots und in der Folgezeit alle zwei Jahre vorgesehen.

3.3 Weiteres Verfahren

3.3.1 

Um das Ziel zu erreichen, die Qualität der Ganztagsangebote flächendeckend zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln, ist vorgesehen, dass die zuständige Schulaufsicht sukzessive alle staatlichen Ganztagsschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich wie folgt zur Vorlage des zutreffenden Bilanzberichts auffordert:
a)
Staatliche Schulen, die ab dem Schuljahr 2013/14 erstmals ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot vorhalten, beschreiben mit Hilfe des Bilanzberichts nach Aufforderung durch die Schulaufsicht in der Regel nach neun Monaten ihren jeweiligen Entwicklungsstand.
b)
Staatliche Schulen, die im Schuljahr 2012/13 bereits ein offenes oder gebundenes schulisches Ganztagsangebot anbieten, werden von der Schulaufsicht erstmals im Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis zum Schuljahresende 2014/15 zur Vorlage eines Bilanzberichts aufgefordert.

3.3.2 

Die Schulaufsicht wertet die Berichte anhand der in Nrn. 1 und 2 genannten Grundlagen und Qualitätsrahmen aus. Nach Auswertung der Berichte verschafft sich die Schulaufsicht im Rahmen ihrer Aufgaben zur Qualitätssicherung und Beratung (Art. 111 Abs. 1 BayEUG) und ihrer entsprechenden Befugnisse (Art. 113 Abs. 1 BayEUG) vor Ort ein Bild über die Ausgestaltung der schulischen Ganztagsangebote und steht den Schulen ggf. beratend zur Seite. In der Folgezeit wird das Qualitätsmanagement hinsichtlich der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schulischen Ganztagsangebote durch die Schulaufsicht in einem regelmäßigen zweijährigen Turnus an den Ganztagsschulen fortgesetzt.