Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2012

2. Qualitätsrahmen für offene und gebundene Ganztagsschulen

Um die qualitative Entwicklung der offenen und gebundenen schulischen Ganztagsangebote weiter zu sichern und zu steigern, liegen dieser Bekanntmachung ein Qualitätsrahmen für offene Ganztagsschulen und ein Qualitätsrahmen für gebundene Ganztagsschulen zugrunde. Damit soll eine verlässliche und landesweit vergleichbare Ausrichtung von schulischen Ganztagsangeboten mit individueller lokaler Schwerpunktsetzung sichergestellt werden. Die Qualitätsrahmen sind unter der in Nr. 5.3 genannten Internetadresse abrufbar.

2.1 Allgemeiner Regelungsinhalt

In beiden Qualitätsrahmen werden zunächst die übergeordneten erzieherischen Ziele und die Rahmenbedingungen von Ganztagsschulen benannt. Die folgenden Kapitel fassen dann die wichtigsten Kriterien zusammen, die für die Qualität an einer Ganztagsschule und deren Entwicklung von Bedeutung sind. Hierzu zählen ganztagsspezifische qualitätsbezogene Rahmenbedingungen (pädagogisches Rahmenkonzept, Ganztagsräumlichkeiten, Zeitstruktur, Verpflegung, Gestaltung von Neigungs- bzw. Freizeitangeboten, Auswahl der Schülerschaft), Qualitätsstandards der Schulorganisation, Qualitätsstandards für Unterricht, Betreuung und Erziehung sowie die Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Die Qualitätsrahmen fassen jeweils die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind und zeigen gleichzeitig konkret Möglichkeiten auf, wie sich Ganztagsschulen qualitativ weiterentwickeln können. Innerhalb der einzelnen Qualitätsbereiche wird deshalb unterschieden zwischen Basisstandards und sog. Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.

2.2 Basisstandards für offene und gebundene Ganztagsschulen

Die Basisstandards beschreiben ein Qualitätskonzept, dem jede Ganztagsschule verpflichtet ist. Da jede Ganztagsschule jedoch ihren eigenen Entwicklungsprozess durchläuft und individuelle Schwerpunktsetzungen notwendig und sinnvoll sind, wurde bei der Formulierung der Basisstandards besonders darauf geachtet, den notwendigen Gestaltungsspielraum für die zukünftige Entwicklung zu erhalten. Die Basisstandards sind elementarer Bestandteil der Genehmigungsvoraussetzungen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Die in den Basisstandards zusammengefassten Gestaltungselemente definieren somit die verbindliche Grundlage für qualitätsvolle Arbeit von Ganztagsschulen in Bayern.

2.3 Möglichkeiten zur Weiterentwicklung

Die in den sog. Möglichkeiten zur Weiterentwicklung formulierten Anregungen haben keinen normativen Charakter. Vielmehr sollen sie aufzeigen, wie Ganztagsschulen in den einzelnen Qualitätsbereichen ihr Konzept inhaltlich bzw. qualitativ weiter entwickeln können.