Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2012

1. Einleitung

1Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlichen Lehrkräfte kommt wesentliche Bedeutung zu. 2Als Dozentinnen / Dozenten oder hauptamtliche Lehrkräfte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. 3Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. 4Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlicher Lehrkräfte. 5Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.