Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2012

1.   Einleitung

1 Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher sind mit vielfältigen Aufgaben der Zwangsvollstreckung sowie mit Zustellungen und Beurkundungen betraut. 2Dabei regeln sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. 3Sie sind häufig im Bereich sozialer Brennpunkte tätig. 4Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher kommt daher wesentliche Bedeutung zu. 5Zur Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher sollen nur Personen zugelassen werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.