Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2012

1. Stundenmaß

Die wöchentlich regelmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden (Unterrichtspflichtzeit) betragen:
1.1
bei Lehrern der 4. Qualifikationsebene
24 Wochenstunden,
1.2
bei Fachlehrern der 3. Qualifikationsebene
27 Wochenstunden.
Bei ungleicher Wochenstundenzahl im Winter- und Sommersemester eines Studienjahres gilt das Mittel der beiden Semester.