Text gilt ab: 01.09.2011
3. Anzahl, Inhalt und Dauer der Maßnahmen
1Die folgende Übersicht enthält die nähere Ausgestaltung des § 38 FachV-VI. 2Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Modulen frühestens möglich ist.
Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 (mQ14)
Frühestens absolvierbar in einem Amt der BesGr
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Inhalt der Maßnahme
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Dauer der Maßnahme (Unterrichts-einheiten
zu je 45 Min.)
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Abschluss der Maßnahme
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A 13
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Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis in den jeweiligen Ernennungsbehörden
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30 UE FB Steuer
34 UE FB AIV
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Mündliche Prüfung
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A 11, A 12 oder A 13
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Verwaltungsmanage-ment, Haushalts- und Dienstrecht
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32 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 11, A 12 oder A 13
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Verfahren IuK,
Organisation, Controlling
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30 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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A 13
Beamtinnen und Beamte, die bereits Führungsaufgaben innehaben, müssen eine mindestens sechsmonatige erfolgreiche Bewährung als Führungskraft nachweisen.
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Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop
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32 UE
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Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
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