Text gilt ab: 01.09.2011

2. Teilnahme

Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als vier Jahre zurück liegen darf, eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten (Art. 20 Abs. 4 LlbG) und mindestens ein Amt der der Besoldungsgruppe A 11 erreicht haben.