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ZustBek-FM
Text gilt ab: 01.03.2019

2.   Abordnung, Versetzung, Nebentätigkeit, Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen

Die Befugnis zur Abordnung und Versetzung innerhalb des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und in den Geschäftsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde des Freistaates Bayern wird ausgeübt von
a)
dem Bayerischen Landesamt für Steuern,
den Finanzgerichten,
dem Landesamt für Finanzen,
der Staatlichen Kurverwaltung Bad Brückenau,
dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
dem Bayerischen Hauptmünzamt,
der Staatlichen Lotterieverwaltung,
der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern,
dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
dem Zentrum Staatsbäder
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Dienstbereichs;
b)
den Außenverwaltungen und Außenstellen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Dienststelle bis einschließlich Entgeltgruppe 6 TV-L;
c)
der Hauptverwaltung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Dienstbereichs.
Die vorgenannten Behörden bzw. Staatsbetriebe entscheiden ferner über die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vergünstigungen sowie über die Untersagung von Nebentätigkeiten.