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ZustBek-FM
Text gilt ab: 01.03.2019

8.   Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sind die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Zuständigkeitsregelungen entsprechend anzuwenden.