Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2012

3. Zusammenwirken von Berufsschule und Landwirtschaftsverwaltung

Zu Beginn eines Schuljahres werden zwischen der zuständigen Stelle und der Berufsschule anstehende Ausbildungsfragen besprochen sowie fachliche und pädagogische Informationen ausgetauscht.
Die Ausbildungsberater weisen nicht mehr berufsschulpflichtige Auszubildende auf die Bedeutung des Berufsschulunterrichts für den Erfolg der Berufsausbildung hin.
Die für die Durchführung der Fachpraxis im BGJ/s Agrarwirtschaft in den Betrieben verantwortlichen Meister erhalten vor Beginn dieser Tätigkeit von der zuständigen Stelle und der Berufsschule eine fachliche und eine schulpädagogische Einweisung.
Weitere fachliche Fortbildung gewährleistet die Landwirtschaftsverwaltung.