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Text gilt ab: 01.08.2012

6. Entschädigung der Lehrkräfte der Berufsschule bei der Abschlussprüfung

Die Mitwirkung der Lehrkräfte der Berufsschule bei der schriftlichen Abschlussprüfung gehört zu deren Dienstaufgaben.
Für die Mitwirkung bei den übrigen Teilen der Abschlussprüfung wird Entschädigung nach der Bildungskostenregelung aus Mitteln des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gewährt.
Die in Zusammenhang mit der Abschlussprüfung anfallenden Reisekosten werden nach BayRKG aus Mitteln des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergütet.