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VV-ModQV-F
Text gilt ab: 01.01.2012

3. Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen

Unbeschadet des § 3 Satz 1 ModQV können Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Forstverwaltung an Maßnahmen der modularen Qualifizierung erst teilnehmen, wenn sie zur Qualifizierung
für Ämter ab der Besoldungsgruppe (BesGr) A 10 einen Dienstposten mindestens der Wertigkeit A 10/A 11,
für Ämter ab der BesGr A 14 einen Dienstposten mindestens der Wertigkeit A 13/A 14
besetzen (§ 3 Sätze 2 und 4 ModQV).