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ZTV A-StB 12
Text gilt ab: 30.07.2012

3. Außerkrafttreten

Die ZTV A-StB 12 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 1989 (ZTVA-StB 89)“. Die ZTVA-StB 89 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Juni 1990 (AllMBl S. 566) wird aufgehoben.