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VV-ModQV-StMI
Text gilt ab: 01.01.2012

2. Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen im Bereich der Bayerischen Polizei

Unbeschadet des § 3 Satz 1 ModQV können Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei außerhalb der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz an Maßnahmen der modularen Qualifizierung erst teilnehmen, wenn sie zur Qualifizierung
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 einen Dienstposten mindestens der Wertigkeit A 9 / A 11 und
für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 einen Dienstposten mindestens der Wertigkeit A 13 / A 14
besetzen (§ 3 Sätze 2 und 4 ModQV).