Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2015

1. Kooperation und Koordination

Die Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht aller Schularten arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen und stimmen sich untereinander auf Ebene des Regierungsbezirks und ggf. auch auf lokaler oder regionaler Ebene ab. Durch die horizontale Vernetzung der Aufsichtsstrukturen wird die schulartübergreifende Kooperation und Koordination gestärkt und die Qualität des differenzierten Schulsystems gesichert.

1.1 Organisation

In jedem Regierungsbezirk wird eine Konferenz der Schulaufsicht eingerichtet. Mitglieder dieser Konferenz sind die Regierung und die örtlich zuständigen Ministerialbeauftragten; Staatliche Schulämter können bei Bedarf zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Die Mitglieder der Konferenz wählen aus ihrer Mitte für jedes Schuljahr eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Sprecherin oder der Sprecher beruft die Konferenz bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Schuljahr ein. Die Sprecherin oder der Sprecher gibt den anderen Mitgliedern der Konferenz Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung rechtzeitig vorher schriftlich bekannt. Die jeweiligen kommunalen Schulaufwandsträger sollen eingebunden werden, wenn dies geboten ist.
Wenn ein Beratungsgegenstand nur einen Teil der Mitglieder der Konferenz betrifft, kann die Sprecherin oder der Sprecher die Einladung auf die betroffenen Mitglieder beschränken.
Unberührt bleiben andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht.

1.2 Aufgaben

Zum Kreis gemeinsamer Aufgaben der Schulaufsicht gehören insbesondere fachlich-pädagogische, schulorganisatorische und schulrechtliche Angelegenheiten.
Aufgabe der Konferenz der Schulaufsicht ist es zum einen, auf gemeinsame Fragestellungen wie z.B. die Sicherung des Pflichtunterrichts, die Gestaltung der Übergänge zwischen den Schularten und die Gestaltung inklusiven Unterrichts sowie den Umgang mit den Ergebnissen des Bildungsmonitoring (z.B. Vergleichsarbeiten, externe Evaluation und Bildungsbericht) gemeinsame Antworten zu finden. Die Konferenz stimmt den effizienten Einsatz bestehender Ressourcen zur Beratung und Unterstützung der Schulen ab.
Zum anderen soll die Konferenz die Weiterentwicklung der regionalen Schullandschaft unterstützen, die standortbezogene Schulentwicklung begleiten, Kooperationsmodelle zwischen den Schularten und ggf. z.B. über die Grenzen kommunaler Gebietskörperschaften hinweg fördern, an regionalen Bildungsnetzen mitwirken und Maßnahmen der Qualitätsentwicklung im Schulwesen koordinieren.
Die Konferenz begleitet Dialogforen auf lokaler oder regionaler Ebene (ggf. auch über Regierungsbezirksgrenzen hinweg) und kann sie bei Bedarf auch initiieren.
Das Staatsministerium kann der Konferenz allgemein oder im Einzelfall weitere Aufgaben übertragen.
Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Schulaufsicht werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.