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Text gilt ab: 25.10.2011
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2.2 

die Zuweisung von Bewerberinnen und Bewerbern an die Behörden und Gerichte zur Einstellung.
3.
Die Leitung der Geschäftsstelle wird dem Leiter oder der Leiterin der Verwaltungsschule übertragen.
4.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 25. Oktober 2011 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor