VV-FachV-StF
Text gilt ab: 01.10.2019

2030.2-F

Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz
(VV-FachV-StF)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 8. Dezember 2011, Az. PE - P 3031/1 - 006 - 44 236/11

(FMBl. S. 365)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (VV-FachV-StF) vom 8. Dezember 2011 (FMBl. S. 365), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2019 (BayMBl. Nr. 356) geändert worden ist

Das Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz enthält die nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F) sowie der §§ 49 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBl S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F); es findet in den Fällen des § 56 FachV-StF entsprechende Anwendung, soweit es um die nähere Ausgestaltung der §§ 49 bis 55 FachV-StF geht.

1. Zuständigkeit und Verfahren (§ 49 FachV-StF)

1Die jeweiligen Ernennungsbehörden sind für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung ihrer Beamten und Beamtinnen mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz zuständig. 2Sie tragen dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchgeführt werden. 3Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen.
1Die Zahl der Beamten und Beamtinnen, die erstmals an Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, ist von den zuständigen Behörden jährlich festzustellen. 2Ferner unterrichten die zuständigen Behörden diese schriftlich über die – für die jeweiligen Ämter gemäß Nr. 3 – zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung. 3Beamte und Beamtinnen, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, haben dies schriftlich gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären.

2. Teilnahme

1Beamte und Beamtinnen können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben (Art. 20 Abs. 4 LlbG). 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 51 Satz 1 FachV-StF erfüllt sind.

3. Inhalt und Dauer der Maßnahmen

Die folgenden Übersichten regeln unter Beachtung des § 52 FachV-StF Inhalt, Dauer und Abschluss der Maßnahmen.
Übersicht 1:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 7 (mQ7)
Zu absolvierende Maßnahme in BesGr
Inhalt der Maßnahme
Dauer der Maßnahme (Unterrichts-einheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 5 oder A 6
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 5 oder A 6
Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
Aufgabenspezifische Maßnahme ausgerichtet an den Dienstposten der jeweiligen Ernennungsbehörde
24 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
Übersicht 2:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 10 (mQ10)
Zu absolvierende Maßnahme in BesGr
Inhalt der Maßnahme
Dauer der Maßnahme (Unterrichts-einheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 8 oder A 9
Schlüsselkompetenzen
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A9
Controlling und Organisation
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
(allgemeiner Bereich)
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 9
(IuK-Bereich)
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
Übersicht 3:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 (mQ14)
Zu absolvierende Maßnahme in BesGr
Inhalt der Maßnahme
Dauer der Maßnahme (Unterrichts-einheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
34 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13
(A 14 bei Beamten und Beamtinnen, die im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingesetzt sind)
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis in der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
Übersicht 4:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 am Bayerischen Hauptmünzamt
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Personalmanagement und Finanzmanagement
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 5:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im Bereich der Spielbankaufsicht
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 6:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Controlling und Organisation
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 7:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im Bereich IuK
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 9
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Projektmanagement
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
LOGIK des Programmierens
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 8:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Soziale
Kompetenzen
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 9:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung in den Bereichen IuK und Online-Zentralsysteme
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK, Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme

4. Teilnahmenachweis

1Die Maßnahmen schließen mit mündlichen Prüfungen oder Teilnahmebescheinigungen ab. 2Nicht erfolgreich abgeschlossene Maßnahmen sind zu begründen (vgl. §§ 54 Abs. 4 Satz 7, Abs. 5 Satz 4 FachV-StF).
1Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist den Teilnehmern und Teilnehmerinnen im Anschluss an die Prüfung mündlich mitzuteilen. 2Nachweise über eine erfolgreiche Teilnahme und das Bestehen der mündlichen Prüfung sind den Teilnehmern und Teilnehmerinnen spätestens vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme zu übermitteln.
1Die zuständige Behörde stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung gemäß § 54 Abs. 6 FachV-StF fest. 2Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für Beförderungen in Ämter ab Besoldungsgruppe A 7, A 10 bzw. A 14 (Art. 17 Abs. 6 Satz 1 LlbG).  3Beamte und Beamtinnen am Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, die sich für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen „Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht “, „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht“ und „Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an den Dienstposten des StMFH“ eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG). 4Sie ist Voraussetzung für eine Beförderung nach A 14. 5Für Beförderungen in Ämter ab der Besoldungsgruppe A 15 bedarf es der Feststellung über den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme „Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop“. 6Die Feststellung sowie die Teilfeststellung ist den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zu übermitteln.

5. Übergangsregelung für Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) begonnen haben

Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) nach Nr. 3 Übersicht 3 begonnen haben, absolvieren grundsätzlich anstelle der Maßnahme „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht“ die Maßnahme „Verfahren IuK, Organisation, Controlling“.

6. Beteiligung und Genehmigung

6.1 Beteiligung

Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium der Finanzen gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.

6.2 Genehmigung

Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.

7. Geltung

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.

Weigert
Ministerialdirektor