Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2015
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Ergänzende Festlegungen

Soweit die ergänzenden Anforderungen an Gesteinskörnungen für eine Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Regelung maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.