Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2011

3. Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung

Das im Folgenden dargestellte Rahmenprogramm ist die Basis für die Ausbildung in zwei Seminarjahren im Seminar. Die Kompetenzbereiche sind die Grundlage für die Erstellung des Jahresarbeitsplans. Der Jahresarbeitsplan wird jedem Seminarteilnehmer und jeder Seminarteilnehmerin zu Beginn des Seminarjahres ausgehändigt.

3.1 Kompetenzbereich Erziehen

Fachlehrkräfte sichern den Bildungsanspruch der Schüler und Schülerinnen, führen Schüler und Schülerinnen und reagieren in Konfliktsituationen. Sie fördern die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit.

3.1.1 

Die Fachlehrkraft bildet, indem sie
Werthaltungen anbahnt und sie vorlebt,
mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln schrittweise einübt,
Medienkompetenz fördert,
eine umwelt- und gesundheitsbewusste Lebensführung anbahnt,
eine sinnvolle und ästhetisch ansprechende Lernumgebung gestaltet,
damit Schülerinnen und Schüler
das eigene Leben selbstständig und verantwortungsbewusst gestalten,
persönliche Haltungen und Einstellungen weiterentwickeln.

3.1.2 

Die Fachlehrkraft führt, indem sie
Gruppenprozesse initiiert, begleitet und analysiert und vielfältiges soziales Handeln fördert,
selbstverantwortliches Handeln unterstützt und eine Kultur der konstruktiven Rückmeldung pflegt,
über Gesprächsstrategien verfügt und die Lehrer-Schüler-Interaktion positiv, wertschätzend und einfühlend gestaltet,
mit den Schülerinnen und Schülern ein Konzept der Rituale und Regeln erarbeitet und dieses konsequent umsetzt,
damit Schülerinnen und Schüler
ihre Selbst- und Sozialkompetenz klären und positiv entwickeln,
ihre kommunikativen und kooperativen Kompetenzen konstruktiv einsetzen,
kritikfähig sind und für sich entscheiden und auswählen.

3.1.3 

Die Fachlehrkraft reagiert, indem sie
Ursachen für Konflikte und Unterrichtsstörungen kennt und analysiert und situativ angemessen handelt,
situationsadäquat, zielbezogen und konstruktiv in Erziehungs- und Konfliktsituationen mit Schülerinnen und Schülern kommuniziert und mit Klassleitungen kooperiert,
Interventionsstrategien zielgerichtet einsetzt,
damit Schülerinnen und Schüler
ihr Lernen und Arbeiten in der Schule unter gemeinsamen Zielen verantworten,
sich gegenseitig wertschätzen und Konflikte angemessen bewältigen.

3.2 Kompetenzbereich Unterrichten

Fachlehrkräfte planen Unterricht und gestalten Lernumgebungen. Sie fördern, reflektieren und analysieren Lernprozesse.

3.2.1 

Die Fachlehrkraft plant schülerorientierten Unterricht sach- und fachgerecht und begründet ihn pädagogisch und psychologisch:
verknüpft fachdidaktische und wissenschaftliche Grundlagen,
sequenziert die Lehr- und Lernprozesse auf der Grundlage der Lehrplanvorgaben in fachinterner und fächerübergreifender Planungsarbeit,
entscheidet sich jeweils neu für die angemessene Unterrichtsform,
unterstützt beim Kompetenzaufbau und bei der Sicherung von Basiswissen und fachadäquaten Arbeitsweisen und -methoden,
wählt Methoden zielgerichtet aus,
entwickelt kompetenzfördernde Aufgabenstellungen, individualisiert und differenziert,
wählt aus einem breiten Medienangebot zielgerichtet aus.

3.2.2 

Die Fachlehrkraft gestaltet Lernumgebungen, die individuell fördern und fordern. Ausgehend von einem fundierten Wissen über spezifische Situiertheit der Schüler und Schülerinnen zu Lernziel und -inhalt realisiert die Lehrkraft zusammen mit den Schülern und Schülerinnen
Unterrichtsformen, die Phasen der Selbststeuerung bieten,
Angebote für unterschiedliche Lerntempi, individuelle Lernwege und effiziente Mediennutzung,
soziale Einbettung von Lerngegenstand und -prozess und
vielfältige Anschlussmöglichkeiten.

3.2.3 

Die Fachlehrkraft fördert individuelle, nachhaltige Lernprozesse der Schüler und Schülerinnen über
lerneffiziente Vernetzung,
zielorientierte, selbstkritische Reflexion,
konstruktive Rückmeldung
und bewirkt damit bei den Schülern und Schülerinnen
eine gestärkte Lern- und Leistungsbereitschaft,
ein Bewusstsein im Hinblick auf Lern- und Arbeitsstrategien sowie fachadäquate Arbeitsweisen und -methoden und
verfügbare Methoden des selbst gesteuerten, eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens.

3.3 Beraten

Fachlehrkräfte stellen individuelle Lernvoraussetzungen fest, begleiten und fördern individuelle Leistungsentwicklungen und beraten Schüler und Schülerinnen und Erziehungsberechtigte.

3.3.1 

Die Fachlehrkraft stellt Lernvoraussetzungen fest und begleitet Lernprozesse von Schülern und Schülerinnen, indem sie
die Lernausgangslage sowie
den jeweiligen Lernstand
einzelner Schüler und Schülerinnen kontinuierlich und differenziert beobachtet und zielorientiert reagiert.

3.3.2 

Die Fachlehrkraft begleitet und fördert eine persönlichkeitsgerechte, individuelle Leistungsentwicklung aller Schüler und Schülerinnen, indem sie auch Schüler und Schülerinnen
mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten und -störungen sowie
mit besonderen Begabungen
individuell fördert, indem sie
adäquate, erreichbare individuelle Ziele vereinbart und
geeignete und praktikable Fördermaßnahmen ergreift.

3.3.3 

Die Fachlehrkraft berät Schüler und Schülerinnen insbesondere in den Bereichen:
Fächerwahl,
Praktikumswahl,
Berufsorientierung.

3.4 Beurteilen

Fachlehrkräfte erheben, bewerten und beurteilen Schülerleistungen. Sie reflektieren und analysieren die eigene Bewertungs- und Beurteilungspraxis.

3.4.1 

Die Fachlehrkraft beurteilt und bewertet Schülerleistungen. Sie
berücksichtigt die Lernausgangslage,
ermittelt den individuellen Leistungsfortschritt,
berücksichtigt Prozess und Produkt,
setzt unterschiedliche Formen der Leistungsbeurteilung und -bewertung fach- und situationsgerecht ein,
wendet Methoden der Leistungsbeobachtung situationsbezogen an.

3.4.2 

Dabei reflektiert und analysiert sie verantwortungsbewusst die eigene Bewertungs- und Beurteilungspraxis, indem sie
Leistungsergebnisse so interpretiert und verbalisiert, dass individuelle Wege für das weitere Lernen aufgezeigt werden,
Leistungsbeurteilungen und -bewertungen so begründet, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie für Erziehungsberechtigte nachvollziehbar sind,
die Analyse von Leistungsergebnissen als Rückmeldung für die eigene Unterrichtstätigkeit nutzt.

3.5 Innovieren

Fachlehrkräfte bilden sich weiter und übernehmen Mitverantwortung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit.

3.5.1 

Die Fachlehrkraft reagiert auf einen notwendigen persönlichen Fortbildungsbedarf mit Blick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Tendenzen im Bildungssystem.
Sie erfüllt die Fortbildungsverpflichtung als Ergebnis kontinuierlich-kritischer Reflexion beruflicher Erfahrungen sowie eigener Kompetenzen.

3.5.2 

Die Fachlehrkraft ist in Verfahren der Schulentwicklung eingebunden und wirkt an der Einsatzschule bei der Professionalisierung des Fachunterrichts mit.

3.6 Kooperieren

Fachlehrkräfte stellen Kooperationsbedarf fest, planen, vereinbaren und führen Maßnahmen durch und evaluieren diese.

3.6.1 

Die Fachlehrkraft stellt gemeinsam mit der Klassleitung sowie schulischen und außerschulischen Partnern Kooperationsbedarf fest.

3.6.2 

Die Fachlehrkraft legt die Ziele mit den Kooperationspartnern fest.

3.6.3 

Die Fachlehrkraft vereinbart zielorientiert Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Berufsorientierung.

3.6.4 

Die Fachlehrkraft und Kooperationspartner führen die Maßnahmen durch und evaluieren diese nach den Kriterien
Angemessenheit,
Zielerreichung,
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit.

3.7 Organisieren

Fachlehrkräfte optimieren ihr Selbstmanagement, organisieren, gestalten und verwalten ihr Arbeitsfeld.

3.7.1 

Die Fachlehrkraft optimiert ihr Selbstmanagement durch
strukturierte und ökonomische Arbeitsweise,
effizientes Arbeiten,
kollegiale Zusammenarbeit,
Stressmanagement und
Reflexion der Arbeit.

3.7.2 

Die Fachlehrkraft organisiert professionell Vorhaben unter Berücksichtigung von
zielorientierter Planung,
strukturiertem Vorgehen,
fach- und sachgemäßen Erfordernissen und
(schul-)rechtlichen Vorgaben.

3.7.3 

Die Fachlehrkraft betreut umsichtig das Arbeitsfeld:
Fachräume
Werkzeuge und Material

3.7.4 

Die Fachlehrkraft verwaltet das Schriftwesen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben
korrekt und vollständig,
flexibel, individuell und gruppenbezogen sowie
kontinuierlich und termingerecht.

3.8 Schulrecht und Schulkunde

Rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung (Bayerische Verfassung, BayEUG, Schulordnungen)
Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege
Rechtliche Ordnung des Schulbetriebs
Rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung
Rechte und Pflichten der Schüler
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Schulaufsicht und Schulverwaltung