Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2011

4. Organisation und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

4.1 

Der Vorbereitungsdienst umfasst Seminarveranstaltungen, eigenverantwortlichen Unterricht und Hospitation.

4.2 

Es wird wöchentlich ein Seminartag durchgeführt. Für diesen Tag werden die Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärterinnen von der Unterrichtstätigkeit an ihren Schulen freigestellt.
Seminartage dauern fünf Vollstunden.
Zur Einführung der Fachlehreranwärter und der Fachlehreranwärterinnen in den Vorbereitungsdienst im ersten Jahr der Ausbildung ist in der ersten Schulwoche ein eigener Seminartag ausschließlich mit diesem Personenkreis durchzuführen. Dabei sollen Fragen der Unterrichtsplanung, der Unterrichtsgestaltung und erziehlichen Führung einer Klasse/Gruppe im Mittelpunkt stehen.

4.3 Eigenverantwortlicher Unterricht

4.3.1 

Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes übernimmt der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin eigenverantwortlichen Unterricht in ausgewogener Kombination aller seiner oder ihrer Fächer der Ausbildungsrichtung. Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin wird nur in den Fächern eingesetzt, in denen er oder sie die fachliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin soll nur in Ausnahmefällen zu Unterrichtsaushilfen in seinen oder ihren Fächern herangezogen werden.

4.3.2 

Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin ist verpflichtet, den von ihm oder ihr zu erteilenden Unterricht nachweislich vorzubereiten und das amtliche Schriftwesen zu führen.

4.4 Ausbildungsbezogene Lehrgänge und ergänzende Ausbildung, Kooperationen

Die Ausbildung kann durch ausbildungsbezogene Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Die Fachlehreranwärter und die Fachlehreranwärterinnen sollen auch Einblicke in andere Schularten gewinnen.

4.5 Verpflichtungen des Fachlehreranwärters oder der Fachlehreranwärterin

4.5.1 

Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin soll im ersten Seminarjahr in allen seinen oder ihren ausgebildeten Fächern hospitieren. Im Laufe der Ausbildung soll er oder sie möglichst viele Jahrgangsstufen an seiner oder ihrer Schule kennen lernen. Ziel der Hospitation ist das Erfahren und Reflektieren einer fachlich fundierten Planung, Organisation und Durchführung von Fachunterricht im schulischen Alltag auf der Grundlage der Kompetenzbereiche. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Hospitation sind der Schulleiter oder die Schulleiterin sowie die Betreuungslehrkraft. Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin ist verpflichtet, zur Hospitation Aufzeichnungen zu fertigen.

4.5.2 

Die Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterinnen sollen aktiv an den Seminarveranstaltungen mitwirken, insbesondere haben sie Arbeiten zu fertigen, die der Vor- und Nachbereitung sowie der Gestaltung von Seminarveranstaltungen dienen.

4.5.3 

Die Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterinnen fertigen nach Vorgabe des Seminarleiters oder der Seminarleiterin zu bestimmten Terminen besondere Unterrichtsvorbereitungen, und zwar im ersten Seminarjahr drei besondere Unterrichtsvorbereitungen, im zweiten Seminarjahr eine besondere Unterrichtsvorbereitung.

4.6 Aufgaben des Seminarleiters oder der Seminarleiterin

4.6.1 

Der Seminarleiter oder die Seminarleiterin führt für jeden Seminarteilnehmer und jede Seminarteilnehmerin einen Seminarbogen. Der Seminarbogen weist die dienstliche Verwendung des Seminarteilnehmers oder der Seminarteilnehmerin und seine oder ihre Leistungen während des Vorbereitungsdienstes aus. Der Seminarbogen ist nicht Bestandteil des Personalaktes. Er gehört zu den Prüfungsakten. Der Seminarbogen wird für die Zeit des Vorbereitungsdienstes beim Seminarleiter oder der Seminarleiterin und nach der Ablegung der Zweiten Lehramtsprüfung (Qualifikationsprüfung) der Fachlehrer bei der Regierung aufbewahrt.

4.6.2 

Zur Beratung des Fachlehreranwärters oder der Fachlehreranwärterin führt der Seminarleiter oder die Seminarleiterin Unterrichtsbesuche durch. Im ersten Seminarjahr sind mindestens zwei Beratungsbesuche, im zweiten Seminarjahr ist bis zum Zeitpunkt der Ankündigung des praktischen Teils der Prüfung mindestens ein Beratungsbesuch durchzuführen. Die Festlegungen und Beratungsinhalte bei Beratungsbesuchen werden im Seminarbogen festgehalten.

4.6.3 

Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin kann Einsicht in den Seminarbogen nehmen.

4.7 Sprecher oder Sprecherin der Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärterinnen

4.7.1 

Die Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärterinnen wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer eines Seminarjahres einen Seminarsprecher oder eine Seminarsprecherin und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

4.7.2 

Die Wahlen werden jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres abgehalten. Sie erfolgen schriftlich und geheim. Die Wahlen sind nur zulässig, wenn mindestens drei Viertel der Wahlberechtigten anwesend sind. Eine Abwahl ist nur einmal während der Dauer des Vorbereitungsdienstes und mit mindestens zwei Drittel Mehrheit der Wahlberechtigten zulässig. Rücktritt oder Abwahl bedingen eine Neuwahl innerhalb von vier Wochen.

4.8 

Für die Ausbildung im Erweiterungsfach gilt Folgendes:
Die Zahl der eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden ändert sich nicht gegenüber Anwärtern oder Anwärterinnen ohne Erweiterungsfach.
Im Rahmen des eigenverantwortlichen Unterrichts muss der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin Unterricht auch in seinem oder ihrem Erweiterungsfach erteilen.
In jedem Halbjahr führt der zuständige Seminarleiter oder die zuständige Seminarleiterin mindestens einen Beratungsbesuch mit einem Lehrversuch durch den Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin durch. Dabei legt der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin einen kurz gefassten schriftlichen Entwurf für die Unterrichtsstunde vor.
In jedem Halbjahr nimmt der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin an mindestens zwei Seminarveranstaltungen zu Inhalten seines oder ihres Erweiterungsfaches teil. Diese Seminarveranstaltungen werden außerhalb des stundenplanmäßigen Einsatzes des Fachlehreranwärters oder der Fachlehreranwärterin und zusätzlich zu sonstigen Seminarveranstaltungen durchgeführt. Die Hospitationsstunden werden für Fachlehreranwärter oder Fachlehreranwärterinnen mit Erweiterungsfach entsprechend reduziert.