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VHB Bayern
Text gilt ab: 01.08.2011

1. Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen

1Mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile A und B (VOB) für Vergaben ab Erreichen des EU-Schwellenwerts eingeführt. 2Durch Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfolgte die Einführung für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts. 3Für die Vergabe von Bauleistungen wird für alle staatlichen Verwaltungen das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) verpflichtend eingeführt.

1.1

1Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen wird als Lesefassung erstellt und fortgeschrieben. 2Es wird im Internet unter www.vergabehandbuch.bayern.de eingestellt und kann ausgedruckt werden.

1.2

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen.1

1.3

Den kommunalen Auftraggebern wird empfohlen, das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen zu verwenden.

1 [Amtl. Anm.:] Siehe Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. November 2011 (AllMBl S. 559)