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VV-mQSteuer
Text gilt ab: 01.10.2019
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2030.2-F

Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer
(VV-mQSteuer)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 20. Juni 2011, Az. 22 - P 3031/1 - 006 - 19 799/11

(FMBl. S. 254)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer (VV-mQSteuer) vom 20. Juni 2011 (FMBl. S. 254), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2019 (BayMBl. Nr. 355) geändert worden ist

Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer, enthält eine nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, ber. S. 764, BayRS 2030-1-4-F) sowie der §§ 7 ff. der Verordnung zur Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (EStBAPO) vom 27. April 2011 (GVBl S. 220, BayRS 2030-2-13-F), § 8 Satz 1 EStBAPO.

1. Zuständigkeit und Verfahren

1Die Zuständigkeit für die Organisation sowie die Durchführung der modularen Qualifizierung wird in § 7 EStBAPO geregelt. 2Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörden können die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern übertragen.
1Die jeweils zuständigen Behörden tragen dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchgeführt werden. 2Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen.
1Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörden stellen jährlich die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, fest. 2Zudem unterrichten sie anschließend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die – für die jeweiligen Ämter gemäß Nr. 4 – zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung. 3Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen, den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies schriftlich gegenüber der nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständigen Behörde.

2. Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7

1Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium), mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, die in den fachlichen Schwerpunkt Steuer gewechselt sind, können sich auf folgenden Dienstposten für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 modular qualifizieren, § 9 Satz 3 EStBAPO:
1.
Vollzieherin oder Vollzieher in der Vollstreckung,
2.
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Lohnsteuerarbeitgeberstelle, der Finanzkasse oder einer Geschäftsstelle und
3.
EDV-Betreuerin oder EDV-Betreuer.
2Beamtinnen und Beamte, die im Bereich Information und Kommunikation des Landesamts für Steuern eingesetzt sind, können sich auf folgenden Dienstposten für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 modular qualifizieren, § 9 Satz 3 EStBAPO:
1.
Softwareverteilung,
2.
Haushalt-KDB-Geräteverwaltung,
3.
Task Force und
4.
Operating.

3. Teilnahme, § 9 Satz 2 EStBAPO

1Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben, Art. 20 Abs. 4 LlbG. 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 9 Satz 1 EStBAPO erfüllt sind und
1.
die bei den Beamtinnen und Beamten, die in der ersten Qualifikationsebene eingestiegen sind, im Rahmen einer Einarbeitungszeit von mindestens sechs Monaten auf einem nach Nr. 2 genannten Dienstposten gezeigten Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der höheren Ämter gewachsen sind,
2.
die Beamtinnen und Beamten, die für eine Qualifizierung für Ämter ab der dritten oder vierten Qualifikationsebene in Betracht kommen, grundsätzlich an mindestens zwei allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben. 3Die Rotationsvoraussetzungen gemäß den Leitlinien Personalentwicklung für die bayerische Steuerverwaltung bleiben unberührt.

4. Inhalt und Dauer der Maßnahmen

1Die folgenden Übersichten enthalten die nähere Ausgestaltung des § 10 EStBAPO. 2Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Modulen frühestens möglich ist.
Übersicht 1:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 6
Grundzüge Steuerrecht
35 UE
Mündliche Prüfung
A 5 oder A 6
Überblick über Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufe in unterschiedlichen steuerlichen Arbeitsgebieten
20 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Vollstreckung)
Verfahrensrecht und materielles Recht für Vollziehungsbeamte mit arbeitspsychologischer Schulung
34 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Lohnsteuerarbeitgeberstelle)
Lohnsteuerrecht und Lohnsteueranmeldeverfahren
29 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Finanzkasse)
Grundlagen Finanzkasse mit UNIFA, Auskunfts- und Sachbearbeitungsverfahren
34 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Geschäftsstelle)
Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(EDV-Betreuung)
Aufgaben und Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 2:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 am Landesamt für Steuern, Bereich Information und Kommunikation
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 6
Grundzüge IuK, Überblick EDV
32 UE
Mündliche Prüfung
A 5 oder A 6
Überblick über Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufe in der IuK
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Software-verteilung)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Haushalt-KDB-Geräteverw.)
Zusammenspiel und Funktionalität
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Task Force)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Operating)
Aufgaben und technische Grundlagen
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 3:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 9
Betriebliche Steuern und Verfahrensrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Buchführung und Bilanzsteuerrecht
60 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 4:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 am Landesamt für Steuern und am Staatsministerium, Bereich Information und Kommunikation
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 9
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Projektmanagement
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
LOGIK des Programmierens
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 5:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 am Landesamt für Steuern und am Staatsministerium, Bereiche Haushalt, Organisation und Personal sowie bei der Staatlichen Lotterieverwaltung
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Controlling und Organisation
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 9
Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 6:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14
Zu absolvierende Maßnahme in
Inhalt der Maßnahme
Dauer der
Maßnahme
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der steuerlichen Praxis bzw. den Dienstposten am StMFH
30 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanage-ment, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK, Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
1.
A 13 Beamtinnen und Beamte, die bereits Führungsaufgaben innehaben, müssen eine mindestens sechsmonatige erfolgreiche Bewährung als Führungskraft nachweisen.
2.
A 14 bei Beamtinnen und Beamten, die am Staatsministerium eingesetzt sind.
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 7:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 am Bayerischen Hauptmünzamt
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder
A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Personalmanagement und Finanzmanagement
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 8:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im Bereich der Spielbankaufsicht
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 9
Beamten-, Tarif- und Haushaltsrecht
32 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 9:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im Bereich IuK
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 9
ITIL V 3 Foundation
30 UE
Mündliche Prüfung
A 8 oder A 9
Praxistraining
Konfliktmanagement
und Kommunikation
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
Projektmanagement
24 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 8 oder A 9
LOGIK des Programmierens
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 10:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Soziale Kompetenzen
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Übersicht 11:
Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung in den Bereichen IuK und Online-Zentralsysteme
Zu absolvierende Maßnahmen in
Inhalt der Maßnahmen
Dauer der
Maßnahmen
(Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Abschluss der
Maßnahmen
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis der jeweiligen Ernennungsbehörde
30 bis 34 UE
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK, Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 12, A 13
Vertiefung
Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme

5. Nachweis der Teilnahme

1Das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 bis 4 EStBAPO ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Anschluss an die Prüfung mündlich mitzuteilen. 2Eine nicht erfolgreiche Teilnahme ist von den Prüferinnen bzw. Prüfern schriftlich zu begründen und durch die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständige Behörde der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer mitzuteilen.
1Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme (§ 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 5 EStBAPO) ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern spätestens vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme zu übermitteln. 2Im Falle einer nicht erfolgreichen Teilnahme gilt das Gleiche wie bei einer nicht erfolgreichen Prüfung.
1Die nach § 7 Satz 1 EStBAPO zuständige Behörde stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest, § 12 Abs. 6 EStBAPO. 2Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für Beförderungen in Ämter ab A 7, A 10 bzw. A 14, Art. 17 Abs. 6 Satz 1 LlbG. 3Beamtinnen und Beamte am Staatsministerium, die sich für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen „Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht“, „Verfahren IuK, Organisation, Controlling“ und „Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an den Dienstposten am StMFH“ eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG). 4Sie ist Voraussetzung für eine Beförderung nach A 14. 5Für Beförderungen in Ämter ab der Besoldungsgruppe A 15 bedarf es der Feststellung über den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme „Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop“. 6Die Feststellung sowie die Teilfeststellung ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu übermitteln.

6. Beteiligung und Genehmigung

6.1  Beteiligung

Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium der Finanzen gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium der Finanzen gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.

6.2  Genehmigung

Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.

7. Geltung

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.

Weigert
Ministerialdirektor