Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026

5.   Hilfsmittel bei der Abiturprüfung

Die für die Jahrgangsstufen 11 und 12 unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel dürfen – mit Ausnahme von Nr. 1.2 – auch in der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung (einschließlich etwaiger Vorbereitungszeit) verwendet werden. Ein Computeralgebrasystem gemäß Nr. 1.2 darf nur in der CAS-Abiturprüfung in Mathematik verwendet werden. Genauere Regelungen einschließlich des Übergangs zum neuen modularen Mathematiksystem (MMS) werden durch KMS getroffen.